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Schnittstellendefinition für Kennzeichenanzeigen

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März 2006

VSTV-Anzeigen Bundesweit

 

Schnittstellendefinition für die Übermittlung von reinen Kennzeichenanzeigen

 

(=Auszug aus der VSTV-Schnittstellendefinition)

(Betrifft Geschwindigkeitsübertretungen und Übertretungen im Ruhenden Verkehr)

 

Aufbau Headerdaten

Satzart 01, Anzeigegrunddaten

Satzart 02, Fahrzeugdaten

Satzart 05, Textinformation

Feldtypenbeschreibung

 

Daten-Verarbeitung-Tirol GmbH

DVT Daten-Verarbeitung-Tirol GmbH

 

Schnittstelle Anzeigen und Organmandate, Feldbeschreibungen

Für die Übermittlung von Kennzeichenanzeigen sind standardmäßig nur 2 Satzarten

erforderlich.

1.) Daten bezügl. Tatort, Tatzeit und vorgeworfener Delikt

2.) Fahrzeugdaten

In Ausnahmefällen ist noch die Satzart 5 relevant (siehe unten).

 

Zum Aufbau allgemein:

Die Übermittlung erfolgt in einem reinen Textfile jede Zeile stellt eine Satzart dar.

Jede Satzart beinhaltet den Header und die Detaildaten.

Die Länge eines jeden Feldes ist fix und wird gegebenenfalls mit Blanks rechts aufgefüllt.

Bei nichtobligatorischen Feldern sind diese auch bei Nicht-Verwendung vollständig mit

Blanks gefüllt zu übermitteln.

 


Page url: http://www.swopchem.at/radar/index.html?schnittstellendefinition.htm