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Schnittstelle Anzeigen und Organmandate, Feldbeschreibungen
Satzart 01, Anzeigegrunddaten
Jede Anzeige muß mit einem Satz dieser Satzart gemeldet werden.
Aufbau:
TRANSFERHEADER (17)
TH1 Empfänger-Adresse * 6
TH2 Sender-Adresse * 6
TH3 Applikation * 2
TH4 fehlererkennende Stelle * 1
TH5 Fehlercode * 2
APPLIKATIONSHEADER (57)
AH1 Absendende Stelle * 6
AH2 Meldungsdatum 8
AH3 Aktenkennzeichen/OM-Nr. 30
AH4 Empfangende Stelle * 6
AH5 Satzart ("01") 2
AH6 Funktionscode * 2
AH7 Laufende Nummer 3
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GRUNDDATEN (134)
A01 Anzeigende Stelle * 6
zwingend zu belegen; Wert aus Tabelle (=AH1 aus Header)
A02 Datum der Anzeige 8
zwingend zu belegen (TTMMJJJJ)
Anzeige: Tagesdatum der Verfassung der Anzeige
darf nicht in der Zukunft liegen und nicht älter als 1 Jahr sein.
Darf nicht kleiner als Datum im Feld A06 sein (falls Feld A06 belegt)
A03 Bearbeiter/wahrnehmende Person (anzeigende Stelle) 25
zwingend zu belegen
Anzeige: Eindeutige Bezeichnung des Verfassers der Anzeige (Familienname,
Vorname, allenfalls Dienstgrad und weitere Unterscheidungsmerkmale, z.B. Maier II
Franz). – ist nicht der Verfasser der Anzeige !
A04 Unterzeichner (anzeigende Stelle) 25
nicht zwingend zu belegen
Zeichnungsberechtigter für Anzeige
inhaltlich wie A03
Entspricht in der Praxis zB dem Bürgermeister der anzeigenden Gemeinde.
A05 weitere Hinweise 70
Bleibt bei Kennzeichenanzeigen im Normalfall leer (blank), hier kann jedoch
ein frei gewählter Text eingetragen werden.
TATZEIT BZW. TATZEITRAUM (94)
A06 Datum der Begehung (von) 8
Datum des Beginnes der Übertretung laut eigener Wahrnehmung oder laut
Behauptung (z.B. durch Zeugen)
darf nicht in der Zukunft liegen und nicht älter als ein Jahr (bei Anzeigen) bzw. zwei
Monate (bei Organmandaten) sein.
Die Eingabe dieses Datums ist zwingend, da daraus die Gültigkeit einer
Übertretung abgeleitet wird. Dieses Datum wird auch dann übergeben, wenn ein
Begehungszeitraum eingegeben wird !
A07 Zeit der Begehung (von) 4
nicht zwingend zu belegen
Wenn die Uhrzeit der Begehung nicht bekannt ist, hat das Feld leer zu bleiben – der
Wert „00:00" ist nicht zulässig !
A08 Ende-Datum der Begehung (bis) 8
nicht zwingend zu belegen
muß leer bleiben wenn ident mit A06
darf nicht in der Zukunft liegen und nicht älter als ein Jahr (bei Anzeigen) bzw. zwei
Monate (bei Organmandaten) sein.
Sollte ein Datum eingegeben werden, das sich von A06 unterscheidet, wird es auch
dann übergeben, wenn ein Begehungszeitraum eingegeben wurde!
A09 Ende-Zeit der Begehung (bis) 4
nicht zwingend zu belegen
Wenn die Uhrzeit der Begehung nicht bekannt ist, hat das Feld leer
zu bleiben – der Wert „00:00" ist nicht zulässig !
A10 Begehungszeitraum 70
Freitext, Beschreibung des Tatzeitraumes. Nur befüllen, wenn exakte Zeitangaben
mit Datum und Uhrzeit nicht möglich sind !!
TATORT (204)
A11 Gemeindenummer * 5
zwingend zu belegen, Wert aus ÖSTAT-Tabelle
Dieses Feld wird auch für die Strafgeldwidmung herangezogen
A12 Orts-/Gemeindegebiet (nähere Tatortbeschreibung 1) 70
Nur bei Übertretungen nach der StVO ist dieses Feld zwingend zu belegen, wenn
A14 (Straßennummer) und A15 (Straßenkilometer) leer sind.
A13 Straßenbezeichnung (nähere Tatortbeschreibung 2) 70
Nur bei Übertretungen nach der StVO ist dieses Feld zwingend zu belegen,
wenn A14 (Straßennummer) und A15 (Straßenkilometer) leer sind. A12 und A13
sind immer paarweise zu belegen.
A14 Straßennummer 6
Nur bei StVO-Übertretungen zwingend zu belegen wenn A12 leer, sonst nicht
zwingend zu belegen.
Alphanumerische Eingabe ohne Sonderzeichen, blank nicht zulässig
A15 Straßenkilometer 7
Nur bei StVO-Übertretungen zwingend zu belegen wenn A12 leer, sonst nicht
zwingend zu belegen. A14 und A15 sind immer paarweise zu belegen.
Format: 999,999
A16 Art des Tatortes * 3
zwingend zu belegen bei StVO-Übertretungen
Wert aus Tabelle "Art des Tatortes"
Art des Tatortes |
|
1. Stelle |
2. Stelle |
B Bundesstraße |
O Ortsgebiet |
L Landesstraße |
F Freiland |
G Gemeindestraße |
|
A Autobahn |
|
S Schnellstraße |
|
P Privatstraße |
|
Alle Kombinationen der 1. mit der 2. Stelle sind erlaubt.
Der Straßenerhalter kann auf Grund der Tabelle, ev. in Verbindung mit A11 ermittelt
werden.
Zu Bundesstraße:
Der Begriff Bundesstraße ist zwar nicht korrekt, aber nach der Besprechung des
VSTV-Koordinationsteams v. 20.03.2003 wird bei den Ländern weiterhin
‚Bundesstraße' verwendet. Die Widmung steht hier im Vordergrund.
Auf Polizeiseite wird auf Wunsch vieler Kollegen der Begriff ‚Bundesstraße
Ortsgebiet (neue Landesstraße)' und ‚Bundesstraße Freiland (neue Landesstraße)'.
An der Schnittstelle in Richtung Länder wird dadurch nichts verändert und es ist
sichergestellt, dass der Benutzer keine ‚Landesstraße verwendet.'
A17 Sonst. Straßenerhalter-Code * 3
Code für häufig vorkommende sonstige Straßenerhalter
zwingend zu belegen, wenn an 1.Stelle im Feld A16 der Wert "P" steht, sonst leer
Wert aus Tabelle "Sonstige Straßenerhalter"
Ein Wert 999 verweist auf einen nicht codierten sonstigen Straßenerhalter, der im
freien Textfeld A18 einzugeben ist.
Es wird immer 999 übermittelt, da die Straßenerhalter lokal auf jeder
Polizeidienststelle verwaltet werden und es keine zentrale Tabelle dafür gibt (es ist
schier unmöglich, österreichweit diese Tabelle jemals vollständig und aktuell zu haben).
Privatstraßen:
In einigen Bundesländern bestehen Privatstraßen, welche ein enormes
Verkehrsaufkommen haben (z.B. Großglockner Alpenstraße). Da dieser Anteil an
Privatstraßen nur sehr gering ist, wird vorgeschlagen, diese Privatstraßen auch in
das Verzeichnis aufzunehmen. Die jeweilig betroffenen Länder geben die
Straßencodes dem Projektteam in Linz bekannt.
A18 Sonst. Straßenerhalter-Freitext 40
zwingend zu belegen, wenn der Wert im Feld A17 auf einen nicht codierten
sonstigen Straßenerhalter verweist – Wert aus lokaler Tabelle.
Siehe A17
DELIKT (12)
A19 Delikt-Landeskennzeichen * 1
Wert aus Bundestatbestandskatalog
(1=Burgenland, 2=Kärnten, 3=Niederösterreich, 4=Oberösterreich, 5=Salzburg,
6=Steiermark, 7=Tirol, 8=Vorarlberg, 9=Wien, 0=österreichweit einheitlicher Code)
wenn es sich um einen österreichweit einheitlichen Code handelt, wird 0 übermittelt,
ansonsten der entsprechende Wert für das Land
A20 Deliktscode * 10
Deliktscode laut Bundestatbestandskatalog (Tabelle)
zwingend zu belegen.
A21 Wahrnehmung * 1
zwingend zu belegen
Wert aus Tabelle "Wahrnehmung"
D = dienstlich
A = anonym (nicht dienstlich)
P=Privatanzeiger
ORGANMANDAT (6)
A22 Betrag des Organmandates 4
mit „0000" (Ziffer Null) zu übermitteln.
A23 Währungskennzeichen 1
=blank
A24 Stornierungskennzeichen 1
=blank
Page url: http://www.swopchem.at/radar/index.html?anzeigegrunddaten.htm