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Anzeigegrunddaten

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Schnittstelle Anzeigen und Organmandate, Feldbeschreibungen

Satzart 01, Anzeigegrunddaten

Jede Anzeige muß mit einem Satz dieser Satzart gemeldet werden.

Aufbau:

TRANSFERHEADER (17)

TH1 Empfänger-Adresse * 6

TH2 Sender-Adresse * 6

TH3 Applikation * 2

TH4 fehlererkennende Stelle * 1

TH5 Fehlercode * 2

APPLIKATIONSHEADER (57)

AH1 Absendende Stelle * 6

AH2 Meldungsdatum 8

AH3 Aktenkennzeichen/OM-Nr. 30

AH4 Empfangende Stelle * 6

AH5 Satzart ("01") 2

AH6 Funktionscode * 2

AH7 Laufende Nummer 3

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GRUNDDATEN (134)

A01 Anzeigende Stelle * 6

zwingend zu belegen; Wert aus Tabelle (=AH1 aus Header)

A02 Datum der Anzeige 8

zwingend zu belegen (TTMMJJJJ)

Anzeige: Tagesdatum der Verfassung der Anzeige

darf nicht in der Zukunft liegen und nicht älter als 1 Jahr sein.

Darf nicht kleiner als Datum im Feld A06 sein (falls Feld A06 belegt)

A03 Bearbeiter/wahrnehmende Person (anzeigende Stelle) 25

zwingend zu belegen

Anzeige: Eindeutige Bezeichnung des Verfassers der Anzeige (Familienname,

Vorname, allenfalls Dienstgrad und weitere Unterscheidungsmerkmale, z.B. Maier II

Franz). ist nicht der Verfasser der Anzeige !

A04 Unterzeichner (anzeigende Stelle) 25

nicht zwingend zu belegen

Zeichnungsberechtigter für Anzeige

inhaltlich wie A03

Entspricht in der Praxis zB dem Bürgermeister der anzeigenden Gemeinde.

A05 weitere Hinweise 70

Bleibt bei Kennzeichenanzeigen im Normalfall leer (blank), hier kann jedoch

ein frei gewählter Text eingetragen werden.

TATZEIT BZW. TATZEITRAUM (94)

A06 Datum der Begehung (von) 8

Datum des Beginnes der Übertretung laut eigener Wahrnehmung oder laut

Behauptung (z.B. durch Zeugen)

darf nicht in der Zukunft liegen und nicht älter als ein Jahr (bei Anzeigen) bzw. zwei

Monate (bei Organmandaten) sein.

Die Eingabe dieses Datums ist zwingend, da daraus die Gültigkeit einer

Übertretung abgeleitet wird. Dieses Datum wird auch dann übergeben, wenn ein

Begehungszeitraum eingegeben wird !

A07 Zeit der Begehung (von) 4

nicht zwingend zu belegen

Wenn die Uhrzeit der Begehung nicht bekannt ist, hat das Feld leer zu bleiben der

Wert „00:00" ist nicht zulässig !

A08 Ende-Datum der Begehung (bis) 8

nicht zwingend zu belegen

muß leer bleiben wenn ident mit A06

darf nicht in der Zukunft liegen und nicht älter als ein Jahr (bei Anzeigen) bzw. zwei

Monate (bei Organmandaten) sein.

Sollte ein Datum eingegeben werden, das sich von A06 unterscheidet, wird es auch

dann übergeben, wenn ein Begehungszeitraum eingegeben wurde!

A09 Ende-Zeit der Begehung (bis) 4

nicht zwingend zu belegen

Wenn die Uhrzeit der Begehung nicht bekannt ist, hat das Feld leer

zu bleiben der Wert „00:00" ist nicht zulässig !

A10 Begehungszeitraum 70

Freitext, Beschreibung des Tatzeitraumes. Nur befüllen, wenn exakte Zeitangaben

mit Datum und Uhrzeit nicht möglich sind !!

TATORT (204)

A11 Gemeindenummer * 5

zwingend zu belegen, Wert aus ÖSTAT-Tabelle

Dieses Feld wird auch für die Strafgeldwidmung herangezogen

A12 Orts-/Gemeindegebiet (nähere Tatortbeschreibung 1) 70

Nur bei Übertretungen nach der StVO ist dieses Feld zwingend zu belegen, wenn

A14 (Straßennummer) und A15 (Straßenkilometer) leer sind.

A13 Straßenbezeichnung (nähere Tatortbeschreibung 2) 70

Nur bei Übertretungen nach der StVO ist dieses Feld zwingend zu belegen,

wenn A14 (Straßennummer) und A15 (Straßenkilometer) leer sind. A12 und A13

sind immer paarweise zu belegen.

A14 Straßennummer 6

Nur bei StVO-Übertretungen zwingend zu belegen wenn A12 leer, sonst nicht

zwingend zu belegen.

Alphanumerische Eingabe ohne Sonderzeichen, blank nicht zulässig

A15 Straßenkilometer 7

Nur bei StVO-Übertretungen zwingend zu belegen wenn A12 leer, sonst nicht

zwingend zu belegen. A14 und A15 sind immer paarweise zu belegen.

Format: 999,999

A16 Art des Tatortes * 3

zwingend zu belegen bei StVO-Übertretungen

Wert aus Tabelle "Art des Tatortes"

 

Art des Tatortes

1. Stelle

2. Stelle

B Bundesstraße

O Ortsgebiet

L Landesstraße

F Freiland

G Gemeindestraße

 

A Autobahn

 

S Schnellstraße

 

P Privatstraße

 

 

Alle Kombinationen der 1. mit der 2. Stelle sind erlaubt.

Der Straßenerhalter kann auf Grund der Tabelle, ev. in Verbindung mit A11 ermittelt

werden.

Zu Bundesstraße:

Der Begriff Bundesstraße ist zwar nicht korrekt, aber nach der Besprechung des

VSTV-Koordinationsteams v. 20.03.2003 wird bei den Ländern weiterhin

‚Bundesstraße' verwendet. Die Widmung steht hier im Vordergrund.

Auf Polizeiseite wird auf Wunsch vieler Kollegen der Begriff ‚Bundesstraße

Ortsgebiet (neue Landesstraße)' und ‚Bundesstraße Freiland (neue Landesstraße)'.

An der Schnittstelle in Richtung Länder wird dadurch nichts verändert und es ist

sichergestellt, dass der Benutzer keine ‚Landesstraße verwendet.'

A17 Sonst. Straßenerhalter-Code * 3

Code für häufig vorkommende sonstige Straßenerhalter

zwingend zu belegen, wenn an 1.Stelle im Feld A16 der Wert "P" steht, sonst leer

Wert aus Tabelle "Sonstige Straßenerhalter"

Ein Wert 999 verweist auf einen nicht codierten sonstigen Straßenerhalter, der im

freien Textfeld A18 einzugeben ist.

Es wird immer 999 übermittelt, da die Straßenerhalter lokal auf jeder

Polizeidienststelle verwaltet werden und es keine zentrale Tabelle dafür gibt (es ist

schier unmöglich, österreichweit diese Tabelle jemals vollständig und aktuell zu haben).

Privatstraßen:

In einigen Bundesländern bestehen Privatstraßen, welche ein enormes

Verkehrsaufkommen haben (z.B. Großglockner Alpenstraße). Da dieser Anteil an

Privatstraßen nur sehr gering ist, wird vorgeschlagen, diese Privatstraßen auch in

das Verzeichnis aufzunehmen. Die jeweilig betroffenen Länder geben die

Straßencodes dem Projektteam in Linz bekannt.

A18 Sonst. Straßenerhalter-Freitext 40

zwingend zu belegen, wenn der Wert im Feld A17 auf einen nicht codierten

sonstigen Straßenerhalter verweist Wert aus lokaler Tabelle.

Siehe A17

DELIKT (12)

A19 Delikt-Landeskennzeichen * 1

Wert aus Bundestatbestandskatalog

(1=Burgenland, 2=Kärnten, 3=Niederösterreich, 4=Oberösterreich, 5=Salzburg,

6=Steiermark, 7=Tirol, 8=Vorarlberg, 9=Wien, 0=österreichweit einheitlicher Code)

wenn es sich um einen österreichweit einheitlichen Code handelt, wird 0 übermittelt,

ansonsten der entsprechende Wert für das Land

A20 Deliktscode * 10

Deliktscode laut Bundestatbestandskatalog (Tabelle)

zwingend zu belegen.

A21 Wahrnehmung * 1

zwingend zu belegen

Wert aus Tabelle "Wahrnehmung"

D = dienstlich

A = anonym (nicht dienstlich)

P=Privatanzeiger

ORGANMANDAT (6)

A22 Betrag des Organmandates 4

mit „0000" (Ziffer Null) zu übermitteln.

A23 Währungskennzeichen 1

=blank

A24 Stornierungskennzeichen 1

=blank

 

 


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