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Fahrzeugdaten

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Schnittstelle Anzeigen und Organmandate, Feldbeschreibungen

Satzart 02, Fahrzeugdaten

TRANSFERHEADER (17)

TH1 Empfänger-Adresse * 6

TH2 Sender-Adresse * 6

TH3 Applikation * 2

TH4 fehlererkennende Stelle * 1

TH5 Fehlercode * 2

APPLIKATIONSHEADER (57)

AH1 Absendende Stelle * 6

AH2 Meldungsdatum 8

AH3 Aktenkennzeichen/OM-Nr. 30

AH4 Empfangende Stelle * 6

AH5 Satzart ("02") 2

AH6 Funktionscode * 2

AH7 Laufende Nummer 3

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FAHRZEUG (217)

F01 Internationales Kennzeichen * 3

zwingend zu belegen

Wert aus "Staatentabelle gem. § 82 KFG" (IOZ-Code)

plus "UNB" für unbekannt

F02 KFZ-Kennzeichen 10

zwingend zu belegen

Regel für österreichische KFZ-Kennzeichen (Wert in F01 ist "A"):

* Alte Kennzeichen: Landesbuchstabe/n, 1 Leerzeichen, Nummer mit Tausenderpunkt

(Beispiel: N 14.A89).

* Neue Kennzeichen:

Bezirksbuchstabe/n, Bindestrich, Nummer

(Beispiel: MD-1234A)

Ausländische KFZ-Kennzeichen:

zulässig alphanumerisch, blank und Bindestrich

F03 Österreichisches Probekennzeichen 1

zwingend zu belegen

"J" für Probekennzeichen, sonst blank

F04 Art des Fahrzeuges * 3

zwingend zu belegen

Wert laut Tabelle "Art des Fahrzeuges"

Die Tabelle muß den Wert „999" für „Sonstiges Fahrzeug" enthalten, da

auch diese Tabelle nie alle Fahrzeugtypen beinhalten kann.

F05 Marke 20

nicht zwingend zu belegen, Freitext

F06 Type 20

nicht zwingend zu belegen, Freitext

F07 Fahrzeugfarbe 20

nicht zwingend zu belegen, Freitext

F08 Sonstige Merkmale 1 70

nicht zwingend zu belegen, Freitext

Beschreibung von fahrzeugspezifischen Merkmalen (Aufbauten, Aufkleber,

Beschädigungen, sonstige Auffälligkeiten)

F09 Sonstige Merkmale 2 70

nicht zwingend zu belegen, Freitext,

muß leer sein, wenn F08 leer ist

inhaltlich wie Feld F08 (mögliche Fortsetzung von F08)

MESSUNGSDATEN BEI GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNGEN (191)

F10 Erlaubte Höchstgeschwindigkeit (KFG,KDV) 3

zwingend zu belegen, wenn Feld F11 leer ist

numerische Werte <=100

F11 Erlaubte Höchstgeschwindigkeit (StVO) 3

zwingend zu belegen, wenn Feld F10 leer ist

numerische Werte <=130

F12 Meßart * 2

zwingend zu belegen, Wert laut Tabelle "Meßart":

Wert

Beschreibung

01

Laser

02

Stationäres Radar

03

Moving Radar

04

Provida mit Videoaufzeichnung

05

Provida ohne Videoaufzeichnung

06

Kontrollgerät - Schaublatt

07

Tachometer (Dienstfahrzeug)

08

Tachometer (Privatfahrzeug)

09

Rollenprüfstand

10

Abstandsmessgerät

11

Section Control

12

Multavision mit Videoaufzeichnung

13

Multavision ohne Videoaufzeichnung

 

F13 Gemessene Geschwindigkeit 3

zwingend zu belegen

numerischer Wert

Der Wert muß größer sein als der Wert von F10 oder F11, enthält sowohl F10 als

auch F11 einen Wert, so ist zur Prüfung der niedrigere Wert heranzuziehen

Die tatsächlich am Gerät angezeigte und daher gemessene Geschwindigkeit !

F14 Überschreitung um km/h (KFG, KDV) 3

zwingend zu belegen, wenn F10 einen Wert enthält.

numerischer Wert > 0 und <= F13 minus F10

Ist die Differenz zwischen gemessener Geschwindigkeit und der erlaubten

Höchstgeschwindigkeit. Der Abzug der Meßtoleranz wird hier nicht berücksichtigt.

Der Abzug dieser Toleranz ist auch nicht möglich, weil diese Daten bei den

Meßgeräten nicht mitgefühlt werden.

F15 Überschreitung um km/h (StVO) 3

zwingend zu belegen, wenn F11 einen Wert enthält.

numerischer Wert > 0 und <= F13 minus F11

F16 Marke/Type des Meßgerätes 60

zwingend zu belegen

F17 Nummer des Meßgerätes 20

zwingend zu belegen

F18 Fahrtrichtung 70

nicht zwingend zu belegen, Freitext

Wenn möglich, sollte dieses Feld befüllt werden!

F19 Hinweis zur Messung 70

nicht zwingend zu belegen, Freitext

Besonderheiten bei der Messung

F20 Bildaufbewahrung bis 8

TTMMJJJJ, nicht zwingend

F21 Datum der letzten Eichung des Meßgerätes 8

TTMMJJJJ, nicht zwingend

 

Grundsätzlich sind diese beiden Satzarten ausreichend.

Die nachfolgend beschriebene Satzart 5 sollte nur in Ausnahmefällen

benötigt werden.

 

 

 

 


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